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Datum
28.01.2019

Guter Vorsatz: Gesunde Zähne

Guter Vorsatz: Gesunde Zähne
(Nikodash/fotolia)

Es gibt Punkte, die auf der Liste der guten Vorsätze fürs neue Jahr immer wieder auftauchen. Zum Beispiel einen Vorsorgetermin beim Zahnarzt ausmachen.

Kassen zahlen nur Regelversorgung

Sind die Zähne dann nicht gesund, wird es gerade für gesetzlich Versicherte doppelt unangenehm. Denn mit Krone, Brücke oder Implantat ist meist auch eine mehr oder weniger schmerzhafte Rechnung verbunden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nämlich nur für die sogenannte Regelversorgung – also Zahnersatz, den sie als medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ansehen. Aber auch dann erhält der Patient nur feste Zuschüsse von maximal 65 Prozent der Behandlungskosten.

Will der Patient von vornherein etwas anderes als die Standardleistung – ein Implantat statt einer Brücke, Verblendungen der Seitenzähneen etc. – muss er die Mehrkosten ohnehin zusätzlich schultern. Privat Versicherte haben an der Stelle klare Vorteile, denn die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) gehen deutlich über die der gesetzlichen Kasse hinaus.

GKV Eigenanteil Bonus

Eigenanteil mit Zusatzpolice reduzieren

„Gesetzlich Versicherten empfiehlt sich daher eine private Zusatzabsicherung“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP. Der Zusatzschutz reduziert den Eigenanteil unter anderem bei Zahnbehandlungen, Zahnreinigung oder Zahnersatz und ermöglicht dem Patienten bessere und umfangreichere Leistungen. Gut zu wissen: Je jünger man bei Versicherungsabschluss ist, desto günstiger sind auch die Beiträge.

Ob sich das im Einzelfall wirklich anbietet oder die Kosten im Zweifel auch aus dem eigenen Budget leicht gestemmt werden können, schauen sich die MLP Berater im Gespräch mit dem Kunden genau an. Sie haben einen umfassenden Marktüberblick über Preise und Leistungen und wissen, auf welche Klauseln und Bedingungen der Versicherte jeweils achten sollte.

Wechsel in die PKV

Wer direkt eine private Vollversicherung (PKV) abschließen möchte, muss folgendes wissen:

  • Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist möglich, wenn der Versicherte mehr als 60.750 Euro brutto (Stand 2019) im Jahr verdient.
  • Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich einkommensunabhängig für die Private entscheiden.
  • Für Berufsanfänger eignen sich Optionstarife. Sie sichern einen späteren Eintritt in die PKV zu aktuellen Bedingungen, also ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Bereits in dem Optionstarif lassen sich mit sofortiger Geltung Zusatzversicherungen wie Zahnvorsorge einschließen.

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