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Datum
03.12.2014

Selbstständig für die Zukunft vorsorgen

Vor allem Freiberufler benötigen rechtzeitig eine individuelle Altersvorsorge-Strategie, um ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand zu sichern. Doch welche geeigneten Möglichkeiten gibt es?

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(Fotolia)

Architekten, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Journalisten oder freie Heilberufe – die Zahl der Freiberufler in Deutschland ist 2014 auf ein Rekordhoch von rund 1,265 Millionen geklettert. Das ist ein Plus von knapp 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit setzt sich ein Langzeittrend fort: In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die Zahl der Selbstständigen in Freien Berufen mehr als verdoppelt – von 514.000 im Jahr 1992 auf rund 1,2 Millionen, so die aktuelle Statistik des Bundesverbands der Freien Berufe. Hinzu kommt: Den Zahlen zufolge werden die freien Berufe auch als Arbeitgeber immer wichtiger. Die Anzahl ihrer Beschäftigten stieg um drei Prozent auf 2,98 Millionen. Außerdem erwirtschafteten Freiberufler im vergangenen Jahr zusammen mit ihren Angestellten rund zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Freiberufler nicht ausreichend abgesichert

Aktuelle Umfragen ergeben aber auch: Für die eigene Altersvorsorge sind viele nicht optimal gerüstet – und sie wissen es auch. So verfügen nach eigenen Angaben nur rund 30 Prozent der Selbstständigen und Freiberufler derzeit bereits über eine Altersvorsorge, die ihrer Einschätzung nach ausreichen wird, um ihnen im Ruhestand eine Grundsicherung zu garantieren. „Bei vielen Freiberuflern ist in Sachen Altersvorsorge noch jede Menge Handlungsbedarf. Dies gilt vor allem, wenn der gewohnte Lebensstandard dauerhaft gesichert sein soll“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP. Hintergrund: Diese Berufsgruppen müssen in der Regel selbst aktiv werden, um für ihren Ruhestand finanziell vorzusorgen – dies gilt besonders, wenn es keine verpflichtenden Versorgungssysteme gibt, wie bei freien Biologen, Chemikern oder Dozenten, etwa an Hochschulen.

Pflichtversicherungen: nur ein Standbein der Vorsorge

Für einige Angehörige der Freien Berufe gibt es Pflichtversicherungen. So sind beispielsweise alle, die einen so genannten „verkammerten Freien Beruf“ ausüben – etwa Ärzte, Anwälte und Architekten – verpflichtet, in ein berufsständisches Versorgungswerk einzutreten und einzuzahlen. Freiberufler, die künstlerisch, gestalterisch oder publizistisch tätig sind – etwa Journalisten, Designer, Schauspieler oder Fotografen – sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. „Generell gilt: Wer seinen gewohnten Lebensstandard auch im Alter sichern will, sollte sich aber nicht nur auf ein Standbein verlassen. Denn die spätere Versorgungslücke wächst stetig“, warnt die Vorsorgeexpertin. „Ergänzende Vorsorgemaßnahmen sind angesichts der Belastungen durch den fortschreitenden demografischen Wandel wichtig. Denn staatliche Leistungen werden zunehmend zurückgehen.“

Eigeninitiative als Muss

Absolutes Muss sind frühzeitige ergänzende Vorsorgemaßnahmen für alle Selbstständigen, die in einem nicht verkammerten Beruf tätig sind, beispielsweise freie Biologen, Chemiker oder Dozenten. Denn sie stehen ohne Eigeninitiative im Alter komplett ohne Einnahmen da. Um zum Beispiel besonders als junger Selbstständiger abzuschätzen, wie viel monatlich auf Dauer für die eigene Altersvorsorge eingeplant werden sollte, ist ein individuelles Finanz- und Vorsorgekonzept bedeutend. „Aufgrund genereller Unsicherheiten scheuen sich viele Freiberufler, langfristige Verpflichtungen einzugehen, die sie regelmäßig finanziell binden“, sagt Miriam Michelsen. Dabei sei es aber vor allem für einen strukturierten Vermögensaufbau entscheidend, langfristig und vor allem regelmäßig zu investieren.Tipp: Am besten bei der Kalkulation von jedem Honorar, das eingeht, sofort einen bestimmten Prozentsatz abziehen und separat einplanen. So rechnet und plant man gar nicht erst mit dem Geld. Dieses Vorgehen ähnelt dem Angestellten-Dasein, denn da werden die Sozialabgaben direkt vom Lohn abgezogen.

Um abzuschätzen, wie hoch die persönliche Versorgungslücke und der spätere Rentenbedarf im Alter sein werden, ist eine individuelle Beratung unverzichtbar. Bei der Auswahl geeigneter Produkte spielen neben der persönlichen Risikoneigung und dem Alter, in dem die Vorsorgemaßnahmen starten, vor allem auch die Möglichkeiten staatlicher Förderungen eine wichtige Rolle.

Staatlich geförderte Vorsorge sinnvoll nutzen

Möglichkeiten zur staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es nicht nur für Angestellte, sondern auch für Selbstständige und Freiberufler. Empfehlenswert: die Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt). Damit kann individuell vorgesorgt werden – inklusive zusätzlicher Steuervorteile. Der Staat gewährt Sparern eine Absetzbarkeit für jährliche Einzahlungen bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten. Diese sind 2015 anteilig zu 80 Prozent steuerlich absetzbar, aktuell sind das bis zu 16.000 Euro für Singles und 32.000 Euro für Verheiratete. Der Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, bis ab 2025 der Höchstbeitrag als Sonderausgabe in der Steuererklärung akzeptiert wird. Wie groß die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug für den einzelnen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom persönlichen Steuersatz.

Anders als bei einer privaten Rentenversicherung gibt es bei der Basis-Rente kein Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn. Es wird eine monatliche Rente ausgezahlt – und zwar für die gesamte Dauer der Rentenphase. „Dies ist eine generelle Stärke von Versicherungen und konstanten Auszahlungen. Denn viele unterschätzen das so genannte Langlebigkeitsrisiko besonders mit Blick auf das Alter“, erklärt Miriam Michelsen.

Großer Vorteil gegenüber anderen privaten Vorsorgeprodukten: Die Basis-Rente ist während der Ansparphase nicht pfändbar und somit im schlimmsten Fall auch „Hartz-IV-sicher“. Somit ist das angesparte Vermögen, etwa bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz, vor dem Zugriff des Staates oder der Gläubiger geschützt. Die Basis-Rente lässt sich zudem optimal mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verbinden. Auf diese Weise können Versicherte ihre Arbeitskraft gezielt absichern und zugleich ein privates Polster für das Alter aufbauen – inklusive staatlicher Förderung. Werden BU und Basis-Rente kombiniert, ist der Gesamtbeitrag als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.

Mitunter möglich: Riester-Rente

In bestimmten Fällen ist auch eine staatlich geförderte Riester-Rente möglich. Dies gilt zum Beispiel für alle Selbstständigen, die weiter über die Künstlersozialkasse Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Riester-Förderung gibt es aber auch, wenn der Ehepartner angestellt oder verbeamtet ist. Dann können auch Selbstständige mittelbar über den Ehegatten einen Vertrag abschließen und erhalten die staatliche Förderung, wenn sie ihren Eigenbeitrag investieren.

Flexible Ergänzung: private Rentenversicherungen

Weitere Bausteine für den Aufbau eines individuellen Altersvorsorgekonzepts können zudem private Rentenversicherungen sein. Sie bieten große Flexibilität, da sie beispielsweise am Ende der Laufzeit entweder das Angesparte komplett auszahlen können oder eine lebenslange Rentenzahlung mit zusätzlicher Möglichkeit einer Einmalauszahlung ermöglichen. Je nach Risikoneigung stehen klassische Versicherungen mit einer Garantieverzinsung oder fondsgebundene Varianten, auch versehen mit unterschiedlichen Garantien, zur Verfügung.

Welche Möglichkeiten sind individuell geeignet? Um sich angesichts der vielfältigen Vorsorgemaßnahmen dauerhaft richtig entscheiden zu können, ist eine persönliche Beratung unverzichtbar. „Welches Konzept im Rahmen des gewünschten Vorsorgebedarfs sinnvoll ist und die nötige Flexibilität bietet, bespricht jeder MLP Berater persönlich mit seinem Kunden“, sagt Miriam Michelsen.

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